Auszug aus unserem Leistungskatalog, der das gesamte Aufgabenspektrum professioneller WEG-Verwaltung abdeckt:
- WIRTSCHAFTSPLAN
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen.
- JAHRESABRECHNUNG
- Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum.
- Vermögensstatus
Der Vermögensstatus enthält die Angabe über Kontostände, Rücklagenbestand sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten.
- Jahresabrechnung
- EIGENTÜMERVERSAMMLUNG + NIEDERSCHRIFT
- Eigentümerversammlung
Planung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Vorsitz und Niederschrift
Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führt der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.
- Versand der Niederschrift/Protokoll
Jedem Wohnungseigentümer wird eine Kopie des Versammlungsprotokolls zugesandt.
- Eigentümerversammlung
- HAUSORDNUNG
Die Verwaltung sorgt für die Einhaltung der beschlossenen Hausordnung.
- ÜBERWACHEN DER VERTRÄGE DER GEMEINSCHAFT
Betreuen und Überwachen der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft.
- GELDVERWALTUNG UND VERSICHERUNGSSCHUTZ
Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer deutschen Bank oder Sparkasse. Kontoinhaber der Konten (Giro-, Anlage- und Festgeldkonten etc.) ist immer die Eigentümergemeinschaft. Leistungsfähige, schnelle und sichere Abwicklung des Zahlungsverkehrs über HBCI (Home Banking Computer Interface). Der Verwalter verfügt über eine angemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit 500.000,00 € Versicherungssumme, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit 5 Millionen € Versicherungssumme sowie eine Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung über den Verband VDIV mit 2.500.000,00 € Versicherungssumme.
- RECHNUNGSKONTROLLE + ANWEISUNG
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen.
- BUCHFÜHRUNG
Übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung:
- Führen und Abrechnen von:
- Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;
- Einnahmekonten für Erträge;
- Ausgabekonten je Kostenart, (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer)
- Rücklagekonten einschl. Anlage der Mittel;
- Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung);
- Verrechnungskosten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge;
- Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
- Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;
- Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, ggf. melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.
- Führen und Abrechnen von:
- TECHNISCHE KONTROLLEN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM
- Zur Werterhaltung und um Schäden frühzeitig zu erkennen finden regelmäßige Objektbegehungen statt
- Soweit notwendig werden Bausachverständige hinzugezogen
- INSTANDHALTUNG / INSTANDSETZUNG
- Abgabe von Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
- Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-Gemeinschaftseigentum.
- Abgabe von Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadenminderung und -beseitigung.
- AUFTRAGSVERGABE
- Erteilung von Aufträgen im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer vertraglich vereinbarten Höhe als Geschäft der laufenden Verwaltung.
- Veranlassung von Reparaturen, Bauverträge, Bauleitung und -überwachung einschl. Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung.
- TERMINÜBERWACHUNG
Überwachung von Terminen bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen.
- SOFORTMASSNAHMEN
- Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden.
- Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
- SCHLÜSSELBESTELLUNGEN
Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum.
- SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
Veranlassen der Prüfung und Wartung von technischen Einrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und TÜV bei:
- der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter),
- den Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen,
- den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierungen,
- den Lüfter- und Co2-Anlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellern,
- den Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage),
- den kraftbetätigten Garagentoren,
- den Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwasserleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern etc.
- Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Beteiligten.
- ALLGEMEINE VERWALTUNG
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.