WEG-Verwaltung
Verwaltung für
Wohnungseigentümer-
gemeinschaften (WEG)

Unsere Leistungen für WEG

Trotz der Vielfalt an Aufgaben, haben wir die Themen im Griff.

Auszug aus unserem Leistungskatalog, der das gesamte Aufgabenspektrum professioneller WEG-Verwaltung abdeckt:

  1. WIRTSCHAFTSPLAN

    Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen.

  2. JAHRESABRECHNUNG
    1. Jahresabrechnung

      Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum.

    2. Vermögensstatus

      Der Vermögensstatus enthält die Angabe über Kontostände, Rücklagenbestand sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten.

  3. EIGENTÜMERVERSAMMLUNG + NIEDERSCHRIFT
    1. Eigentümerversammlung

      Planung und Durchführung von Eigentümerversammlungen

    2. Vorsitz und Niederschrift

      Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führt der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.

    3. Versand der Niederschrift/Protokoll

      Jedem Wohnungseigentümer wird eine Kopie des Versammlungsprotokolls zugesandt.

  4. HAUSORDNUNG

    Die Verwaltung sorgt für die Einhaltung der beschlossenen Hausordnung.

  5. ÜBERWACHEN DER VERTRÄGE DER GEMEINSCHAFT

    Betreuen und Überwachen der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft.

  6. GELDVERWALTUNG UND VERSICHERUNGSSCHUTZ

    Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer deutschen Bank oder Sparkasse. Kontoinhaber der Konten (Giro-, Anlage- und Festgeldkonten etc.) ist immer die Eigentümergemeinschaft. Leistungsfähige, schnelle und sichere Abwicklung des Zahlungsverkehrs über HBCI (Home Banking Computer Interface). Der Verwalter verfügt über eine angemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit 500.000,00 € Versicherungssumme, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit 5 Millionen €  Versicherungssumme sowie eine Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung über den Verband VDIV mit 2.500.000,00 € Versicherungssumme.

  7. RECHNUNGSKONTROLLE + ANWEISUNG

    Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen.

  8. BUCHFÜHRUNG

    Übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung:

    1. Führen und Abrechnen von:
      • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;
      • Einnahmekonten für Erträge;
      • Ausgabekonten je Kostenart, (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer)
      • Rücklagekonten einschl. Anlage der Mittel;
      • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung);
      • Verrechnungskosten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge;
    2. Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
    3. Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;
    4. Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, ggf. melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.
  9. TECHNISCHE KONTROLLEN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM
    1. Zur Werterhaltung und um Schäden frühzeitig zu erkennen finden regelmäßige Objektbegehungen statt
    2. Soweit notwendig werden Bausachverständige hinzugezogen
  10. INSTANDHALTUNG / INSTANDSETZUNG
    1. Abgabe von Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei  Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
    2. Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-Gemeinschaftseigentum.
    3. Abgabe von Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadenminderung und -beseitigung.
  11. AUFTRAGSVERGABE
    1. Erteilung von Aufträgen im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer vertraglich vereinbarten Höhe als Geschäft der laufenden Verwaltung.
    2. Veranlassung von Reparaturen, Bauverträge, Bauleitung und -überwachung einschl. Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung.
  12. TERMINÜBERWACHUNG

    Überwachung von Terminen bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen.

  13. SOFORTMASSNAHMEN
    1. Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden.
    2. Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
  14. SCHLÜSSELBESTELLUNGEN

    Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum.

  15. SICHERHEITSEINRICHTUNGEN

    Veranlassen der Prüfung und Wartung von technischen Einrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und TÜV bei:

    • der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter),
    • den Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen,
    • den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierungen,
    • den Lüfter- und Co2-Anlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellern,
    • den Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage),
    • den kraftbetätigten Garagentoren,
    • den Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwasserleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern etc.
    • Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Beteiligten.
  1. ALLGEMEINE VERWALTUNG

    Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.